Teil A – (allgemeine Bedingungen) § 1 (Vertragsschluss)
Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER Adrian Leimkühler, Königsberger Weg 5,
49170 Hagen a.T.W. und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw.
Videochat und/oder Telefon), in Textform (insbesondere per E-Mail) oder schriftlich
erfolgen.
Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem
KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die
VideoKonferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
§ 3 (Vergütung)
Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem.
Leistungsbeschreibung geltende Vergütung, sofern keine hiervon abweichende
Vergütung individuell vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.
Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die
vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von
7 Tagen.
Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch
die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des
ANBIETERS in jedem Falle unberührt.
Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen
sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
§ 4 (Verzug)
Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall
nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde
und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht
wurden.
Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor,
weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
Der ANBIETER ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu
kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere
vor, wenn der KUNDE mit einer vereinbarten Ratenzahlung mit einer fälligen Rate
gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte
Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als
Schadensersatz geltend zu machen.
§ 5 (Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen)
Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem
Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen
Informationen verfügt, die zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich sind. Der
KUNDE ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit der
ANBIETER die vertraglich vereinbarten Leistungen durchführen kann. Insbesondere wird
er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen. Bei trotz
Fristsetzung nicht rechtzeitig vom KUNDEN gestellten erforderlichen Unterlagen ist der
Anbieter berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Inhalt insoweit nach eigenem Ermessen
zu gestalten. Falls der ANBIETER zusätzlichen Aufwand betreiben muss, der durch
unterlassene Mitwirkung des KUNDEN entsteht, werden die Kosten dafür dem KUNDEN
gemäß aktueller Preisliste in Rechnung gestellt.
Der KUNDE hat zu gewährleisten, dass die technischen Voraussetzungen bereitgehalten
werden, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Dies betrifft z.B. eine hinreichend
leistungsfähige Internetverbindung, PC/Notebook/Smartphone, Messengerdienste, etc.
Der ANBIETER ist für etwaige Nichtverfügbarkeiten insoweit nicht verantwortlich.
Der KUNDE ist verpflichtet, zu allen vereinbarten 1:1-Beratungsterminen pünktlich zu
erscheinen. Verspätungen hat der KUNDE unverzüglich anzuzeigen. Sofern durch eine
vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B.
aufgrund von Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS, fruchtlos gewordenen
Aufwendungen wie Mietkosten), hat diese der KUNDE zu tragen.
Der ANBIETER ist jederzeit berechtigt, Termine digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype,
Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.
§ 6 (Vertragslaufzeit)
Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit
(Erstlaufzeit) geschlossen.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 (Zahlungsbedingungen)
Die Zahlung ist per Rechnung und Vorkasse möglich.
Der ANBIETER ist berechtigt, Dritte mit der Abwicklung der Bezahlung gegenüber dem
KUNDEN zu beauftragen. Der KUNDE ermächtigt den ANBIETER insoweit, in dessen
Namen (Zahlungs-)Daten für den KUNDEN einzugeben.
Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungsstellung, erfolgen auf
elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE
erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Wünscht der KUNDE eine hiervon
abweichende Art der Übermittlung (z.B. Post) trägt er die hierfür zusätzlich anfallenden
Kosten.
§ 8 (Haftung auf Schadensersatz)
Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder
eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der
ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder
eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden
wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten
Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren
Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
§ 9 (Datenschutz)
Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands-
und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des
Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten
werden vertraulich behandelt.
§ 10 (Geheimhaltung)
Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt
gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.
§ 11 (Haftung für bereitgestellte Inhalte)
Der KUNDE gewährleistet, dass von ihm zur Vertragserfüllung gestellte Vorlagen,
Unterlagen oder Daten frei von Rechten Dritter und für das Herstellungsverfahren des
ANBIETERS geeignet sind. Er stellt den ANBIETER von allen Ansprüchen Dritter,
insbesondere Wettbewerbs-, Urheber-, marken- und namensrechtlicher Art, sowie von
den Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung, frei. Werden Verstöße gegen Vorschriften
oder Rechte gerügt, ist der ANBIETER nach pflichtgemäßer Prüfung berechtigt, seine
Leistung ohne Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung einzustellen.
§ 12 (Widerrufsrecht)
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge,
so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
§ 13 (Referenznennung)
Der ANBIETER darf den KUNDEN namentlich in jedem Medium als Referenz nennen. Dies
umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder
Logos sowie dessen Bildnis. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
§ 14 Anpassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür
wird der ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE
den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei
Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.
§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen aus Verträgen ist Osnabrück.
Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Webseite findet, unabhängig vom
rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung
verweisen, Anwendung.
§ 16 Salvatorische Klausel
Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
Teil B – (besondere Bedingungen)
I. Coaching Dienstleitung
Sofern sich der ANBIETER zur Erbringung von Beratungs-/ Coachingleistungen verpflichtet
hat, gelten neben den allgemeinen Bestimmungen die Vorschriften des Abschnitts B.I.
dieser Bedingungen. Die Leistungserbringung erfolgt auf dienstvertraglicher Basis iSd §§
611 ff. BGB. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Auftrags.
§ 1 (Gegenstand)
Der ANBIETER bietet seinen KUNDEN insbesondere die Teilnahme, Erbringung und
Durchführung an Coachings, Seminaren und Beratungsleistungen an – multimedial,
videobasiert, telefonisch und auch stationär. Die Coaching- und
Beratungsdienstleistungen erfolgen, je nach Ihrer Buchung, standardisiert oder
individualisiert. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus unseren
Angeboten. Der ANBIETER erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich der
Unternehmensberatung, des Online-Marketings und der Persönlichkeitsentwicklung.
Soweit nicht ausdrücklich in Textform abweichend vereinbart, schuldet der ANBIETER
auch insoweit nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann der ANBIETER
lediglich den Erfolg bestimmter Maßnahmen prognostizieren anhand von
Erfahrungswerten. Ein diesbezüglicher Erfolg wird vom ANBIETER ausdrücklich nicht
geschuldet.
§ 2 (Nutzungs- und Zugriffsrechte)
Der KUNDE erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches
Nutzungsrecht in Bezug auf die im passwortgeschützten Mitgliederbereich der vom
ANBIETER hinterlegten Inhalte. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des
individuell mit dem Kunden geschlossenen Vertrags.
Eine Weitergabe der bereitgestellten Zugänge, Logindaten und der Inhalte der
Mitgliederplattformen an nicht vom ANBIERTER gegenüber dem KUNDEN autorisierte
Dritte ist strengstens untersagt. Der ANBIETER hat an allen Bildern, Videos, Texten,
Webinaren, Datenbanken etc., die von ihm veröffentlicht werden (z.B. auf Facebook oder
auf passwortgeschützten Plattformen), ausschließliche Urheberverwertungsrechte.
Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung nicht gestattet.
Der Zugriff durch Betriebsangehörige/Mitarbeiter des KUNDEN ist grundsätzlich
genehmigungsfähig, muss von uns aber ausdrücklich gegenüber dem Kunden genehmigt
und bestätigt werden.
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen diese Verpflichtung ist der KUNDE verpflichtet, eine
angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 15.000,00 € an den ANBIETER zu zahlen.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
In diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf etwaige Schadensersatzansprüche
angerechnet.
§ 3 (Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen)
Sofern der KUNDE die Teilnahme an Seminaren oder Veranstaltungen bucht, ist diese
Buchung verbindlich. Der ANBIETER bestätigt die Buchung in der Regel per E-Mail.
Der KUNDE ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, von seiner Buchung
zurückzutreten. Der KUNDE ist verpflichtet, dem ANBIETER den wichtigen Grund bereits
zusammen mit der Rücktrittserklärung qualifiziert nachzuweisen.
Geht die Rücktrittserklärung im Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes bis zu 6
Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim ANBIETER ein, entstehen Bearbeitungskosten
in Höhe von 35% der jeweiligen Teilnahmegebühr. Bei weniger als 6 Wochen und bis zu 3
Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei einer
Rücktrittserklärung (eingehend beim ANBIETER) weniger als 3 Wochen vor
Veranstaltungsbeginn wird die volle Teilnahmegebühr erhoben.
Dem KUNDEN bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass dem ANBIETER kein
Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als in Höhe der vorgenannten
Pauschalen entstanden ist.
Es liegt in der Verantwortung des KUNDEN, die technischen Voraussetzungen für den
Zugang zu Online-Kursen oder digitalen Inhalten sicherzustellen. Der ANBIETER
übernimmt keine Haftung bei Zugangsstörungen, die auf unzureichende technische
Ausstattung des KUNDEN zurückzuführen sind.
Der KUNDE stimmt zu, dass Ton- und Bildaufzeichnungen unter Teilnahme des KUNDEN,
insbesondere von Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen und dergleichen, angefertigt
und zeitlich, örtlich und inhaltlich durch den Anbieter unbegrenzt ausgewertet werden
dürfen.
II. Agentur- und Gestaltungsleistungen
Sofern sich der ANBIETER zur Erbringung von Agentur- und Gestaltungsleistungen
verpflichtet hat, gelten neben den allgemeinen Bestimmungen die Vorschriften des
Abschnitts B.II. dieser Bedingungen.
§1 (Gegenstand)
Der ANBIETER erbringt für den KUNDEN Leistungen im Bereich der Kommunikations- und
Marketingberatung, insbesondere Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Werbe-
und Medienmaßnahmen. Art und Umfang der konkreten Leistungen ergeben sich aus
dem jeweiligen Angebot, der Projektbeschreibung oder einer gesonderten Vereinbarung
zwischen den PARTEIEN.
§ 2 (Pflichten des Kunden)
Der KUNDE hat dem ANBIETER alle zur Entwicklung des Konzepts (bzw. Prototypen)
notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern.
Nach Anforderung durch den ANBIETER hat der KUNDE diesem alle zur Entwicklung und
Erstellung des Produktes erforderlichen Inhalte (Vorgaben und Weisungen für die
Gestaltung, technische Vorgaben, Inhalte, Zugangsdaten usw.) in der geforderten Form
zur Verfügung zu stellen.
Soweit die Beschaffung von Inhaltselementen des Produktes (wie Bild-, Ton-
, Videodateien, Texte, Logos, interaktive Elemente, Software u. a.) nicht ausdrücklich durch
den ANBIETER erfolgen soll, ist hierfür ausschließlich der KUNDE zuständig. Für die
Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der KUNDE
verantwortlich.
§ 3 (Abnahme)
Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine
Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen
zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die
Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die
vereinbarten Anforderungen erfüllen.
Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu
erklären.
Der ANBIETER kann den KUNDEN mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw.
Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der
KUNDE gegenüber dem ANBIETER nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu
beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom KUNDEN angefertigt
und dem ANBIETER überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim KUNDEN. Die
abzunehmende (Teil-)Leistung gilt auch dann als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf
Aufforderung zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen
schriftlich erklärt.
§ 4 Bereitstellung der Arbeitsergebnisse
Der ANBIETER hat die Arbeitsergebnisse nach Fertigstellung in den Verfügungsbereich
des KUNDEN zu übertragen. Er kann dies durch Heraufladen der Daten auf einen vom
KUNDEN angegebenen und durch Übermittlung der Zugangsdaten zugänglich gemachten
Server, durch Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, dem KUNDEN
zumutbare Weise bewerkstelligen.
§ 5 (Nutzungsrechte)
Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall räumt der ANBIETER dem
KUNDEN an vertraglich geschuldeten Arbeits – und Leistungsergebnissen, die dem
Urheberrecht oder verwandten gewerblichen Schutzrechten unterliegen, ein
unwiderrufliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, einfaches und unübertragbares
Recht zur Benutzung und Bearbeitung zu dem vertraglich vereinbarten Einsatzzweck ein.
Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden
Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
Die Rechteeinräumung unterliegt der aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) der
vollständigen Entrichtung der vertraglich vom ANBIETER für das Werk zu
beanspruchenden Vergütung durch den KUNDEN. Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das
vorbenannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst
mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an den KUNDEN über.
§ 6 (Sach- und Rechtsmängel)
Für Inhalt, den der KUNDE bereitstellt, ist der ANBIETER nicht verantwortlich.
Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Inhalt auf mögliche
Rechtsverstöße zu überprüfen. Darüber hinaus ist der ANBIETER zur Erfüllung von Sach-
und Rechtsmängeln nur nach den gesetzlichen Vorschriften unter Beachtung der
nachfolgenden Regelungen verpflichtet:
Ein Mangel liegt vor, soweit die Lieferung oder Leistungen (a) nicht die vereinbarte
Beschaffenheit besitzen, (b) sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung
eignen oder (c) sich für die gewöhnliche Verwendung nicht eignen und nicht die
Beschaffenheit aufweisen, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der
KUNDE nach der Art der Leistung erwarten kann.
Sollte rechtskräftig festgestellt werden, dass die Lieferungen oder Leistungen des
ANBIETERS Rechte Dritter verletzen, wird der ANBIETER nach seiner Wahl entweder auf
eigene Kosten für den KUNDEN das erforderliche Nutzungsrecht an den verletzten
Rechten beschaffen oder die Leistungen so austauschen oder abändern, dass sie die
Rechte nicht mehr verletzen, aber weiterhin den vertraglichen Vereinbarungen
entsprechen.
Etwaig bestehende Minderungsrechte sowie das Recht auf Selbstvornahme sind
ausgeschlossen. Ansprüche gem. §§ 812 ff. BGB sind hiervon unberührt.
Verlangt der Kunde nach Beendigung des Vertrags unter Berufung auf einen Sach-
und/oder Rechtsmangel die Beseitigung eines Mangels an einem Produkt, trägt er die
Darlegungs- und Beweislast dafür, dass dieser Mangel auf einer vom ANBIETER
erbrachten Leistung beruht. Die Darlegung und der Beweis gelten als erbracht, wenn er
darlegt und nachweist, dass dieser Mangel vor Erbringung einer bestimmten, vom Kunden
genau zu bezeichnenden Leistung unter vergleichbaren Umständen nicht aufgetreten ist,
sondern sich erst danach gezeigt hat, ohne dass andere Ursachen als die bezeichnete
Leistung dafür ersichtlich sind. Insbesondere hat der Kunde darzulegen und
nachzuweisen, dass nach Beendigung des Vertrags keine Änderungen vorgenommen
worden sind, auf denen der Mangel beruhen kann.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie das Recht zur Geltendmachung von
Ersatzansprüchen wegen vergeblicher Aufwendungen oder Schadenersatzansprüchen
im Rahmen der Haftungsbegrenzung bleiben unberührt.
Die Sach- und Rechtsmängelhaftung für die erbrachten Leistungen erlischt, wenn der
KUNDE oder Dritte Änderungen vornehmen, denen der ANBIETER vorher nicht
ausdrücklich zugestimmt hat. Etwas anderes gilt nur insoweit, als der Kunde darlegt und
nachweist, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist und dass
diese die Mangelidentifizierung und -beseitigung nicht erschwert haben.
Sofern es sich bei dem KUNDEN um einen Kaufmann iSd Handelsgesetzbuches handelt,
stehen diesem etwaige Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln nur zu, wenn er
seiner Rügepflicht iSd § 377 HGB genügt hat.
Stand: Juli 2025